Sternenhimmelbett – Die besondere Erlebnisübernachtung in Goslar
Beschreibung
Übernachten unter freiem Sternenhimmel hoch über den Dächern Goslars. Für eine romantische Auszeit bietet der Zwinger in Goslar Übernachtungen im Sternenhimmelbett für bis 2 Personen. Auf der Dachterrasse des Zwingers mit weitem Blick über die Altstadt Goslars verbringen Sie unvergessliche Zeit. Ein idealer Ort für einen Heiratsantrag oder die Erneuerung des Liebesschwurs.
Der Zwinger, ein trutziger Festungsturm von 1517 beeindruckt mit seinen 6,5 Meter starken Mauern. Auf der Dachterrasse des 25 Meter hohen Turmes erwartet Sie unser Sternenhimmelbett für eine romantisch, lauschige Nacht. Die Dachterrasse gehört zum eine Etage tiefer gelegenen Mittelalter Museum im Zwinger. Dort befindet sich ein Badezimmer sowie Esstisch mit Stühlen, Wasserkocher und Kaffeemaschine. Bei schlechter Witterung erfolgt die Übernachtung im Museum.
Bei Buchung steht Ihnen die Dachterrasse und das Museum zu Ihrer alleinigen Verfügung.
Ausstattungsmerkmale
ℹ️ Bitte beachten: Der Museumsbereich kann nicht beheizt werden. Je nach Jahreszeit ist mit entsprechenden Temperaturen zu rechnen. Die Nische mit dem Essbereich kann mittels Heizlüfter etwas erwärmt werden. Das einfache Badezimmer ist mit einer Warmwasserheizung ausgestattet.
Anreise ab 15:00 Uhr / Abreise bis 10:00 Uhr
Nur nutzbar für die gebuchte Gästezahl
Eingangsbereich- Zugang wird videoüberwacht und aufgezeichnet
Absolutes Rauchverbot
Verbot von offenem Feuer
Grillverbot auf der Dachterrasse und im Museumsbereich
Das Brüstungsgeländer darf nicht überstiegen werden. Absturzgefahr
Auf der Dachterrasse und im Museumsbereich ist Zimmerlautstärke unbedingt einzuhalten
In der Zeit von 20:00 bis 09:00 ist Lärm unbedingt zu vermeiden
Im Museum oder auf der Dachterrasse aufgenommene Fotos oder Videos, die in Papierform oder digitaler Form verbreitet werden wie z.B. Facebook, Instagram, YouTube etc., dürfen keine pornografische Inhalte oder politische Inhalte haben. Die gemachten Aufnahmen dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter Schadensersatzansprüche vor.
Bei Übergabe der Räumlichkeiten ist ein amtlicher und gültiger Personalausweis vorzulegen.
Die Steinschleuder, die Balista (große Armbrust) dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Erhebliche Verletzungsgefahr!
Ausstellungsstücke dürfen nicht aus den Vitrinen entfernt werden
Die Hieb- und Stichwaffen dürfen nicht aus der Halterung entnommen werden.
Der Zwischenboden darf nicht betreten werden
Für sämtliche Schäden an den Ausstellungsstücken hat der Mieter Schadensersatz zu leisten.
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